Erneuerungswahl des Notars / der Notarin für die Amtsdauer 2026-2030
Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl, stille Wahl zustande gekommen
Auf die Wahlanordnung vom 17. Oktober 2025 sind der Kreiswahlvorsteherschaft gleich viele bzw. weniger Personen vorgeschlagen worden, wie Stellen zu besetzen sind. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagene Person hat sich zudem in der zweiten Vorschlagsfrist nicht geändert. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt (§ 54a des Gesetzes über die politischen Rechte).
Für die Amtsdauer 2026–2030 erklärt der Stadtrat Bülach folgende Person in stiller Wahl als gewählt:
Als Notar:
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- Franz Beat, 1977, Nürensdorf, Notar, bisher, parteilos
Die in der Wahlanordnung vom 17. Oktober 2025 festgelegte Wahl des Notars / der Notarin an der Urne findet dementsprechend nicht statt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kreiswahlvorsteherschaft Bülach