Publikation der definitiven Wahlvorschläge
Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030
Gestützt auf die Publikation der provisorischen Wahlvorschläge vom 20. November 2025 sind in der Nachfrist weitere Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030 eingegangen.
In folgendem Dokument sind die definitiven Wahlvorschläge zusammengefasst:
Erneuerungswahlen 2026. Publikation def. Wahlvorschläge [pdf, 168 KB]
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 2. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung und § 55 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten zudem eine Wahlanleitung.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Bachenbülach