Verkehrsanordnung für Parkfelder an der Länggenstrasse und der Niederglatterstrasse in Bachenbülach
Mit Datum vom 24. November 2025 verfügte die Kantonspolizei die Verkehrsanordnung für die Markierung von Parkfeldern an der Länggenstrasse und der Niederglatterstrasse.
Im Rahmen der zwei durchgeführten Wirksamkeitskontrollen in den bestehenden Tempo-30-Zonen wurde festgestellt, dass das zulässige Höchsttempo auf der Länggenstrasse sowie auf der Niederglatterstrasse nicht genügend eingehalten wird.
Die Gemeinde Bachenbülach hat zur weiteren Verkehrsberuhigung auf der Länggenstrasse bei der Kantonspolizei Zürich die im «Tempo-30-Massnahmenplan - Plan B» vorgesehenen Parkfelder beantragt. Der «Plan B» wurde bereits zusammen mit der Einführung der neuen Tempo-30-Zone von der Gemeindeversammlung beschlossen und sieht zusätzliche Parkfelder ausdrücklich für den Fall vor, dass die angestrebte Verkehrsberuhigung nicht eintritt.
Auf der Niederglatterstrasse soll das Versetzen des bestehenden Doppelparkfelds für eine weitere Verkehrsberuhigung sorgen. Durch die Anpassung der Parkordnung wird eine natürlichere Reduktion der Geschwindigkeit angestrebt.
Die Anordnung sowie die entsprechenden Unterlagen dazu finden Sie untenstehend:
Publikation Verkehrsanordnung Signalisation Parkfelder Länggenstrasse und Niederglatterstrasse T30
Signalisation Parkfelder Länggenstrasse und Niederglatterstrasse T30_Plan
Gemeinderat Bachenbülach