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Publikation der provisorischen Wahlvorschläge und Ansetzung einer zweiten Frist

Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 2. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 diverse Wahlvorschläge eingereicht worden.
Sämtliche Wahlvorschläge sind in folgendem Dokument zusammengefasst:
Publikation provisorische Wahlvorschläge [pdf, 136 KB]

Nachfrist

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von sieben Tagen, das heisst bis 27. November 2025, angesetzt. In dieser Frist können beim Gemeinderat Bachenbülach die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Neue Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein, die ihren politischen Wohnsitz in Bachenbülach haben. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvor­schläge nicht mehr verändert werden.

Die Formulare „Wahlvorschlag“ können HIER heruntergeladen oder bei der Einwohnerkontrolle bezogen werden.

Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 8. März 2026 statt. Ein eventueller 2. Wahlgang ist am 14. Juni 2026 vorgesehen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftliche Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Bachenbülach