Wahlanordnung
Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030
Ende Juni 2026 läuft die Amtszeit folgender Gemeindebehörden ab:
- Gemeinderat (7 Mitglieder inklusive Präsidium)
- Schulpflege (4 Mitglieder, Präsidium wird aus dem Gemeinderat bestimmt)
- Sozialkommission (4 Mitglieder, Präsidium wird aus dem Gemeinderat bestimmt)
- Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder inklusive Präsidium)
Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen auf den 8. März 2026 festgesetzt. Ein eventueller 2. Wahlgang ist am 14. Juni 2026 vorgesehen.
Wahlvorschläge
In Anwendung der Gemeindeordnung sowie des Gesetzes über die politischen Rechte sind Wahlvorschläge innert der gesetzlichen Frist von 40 Tagen, das heisst bis am 11. November 2025, dem Gemeinderat Bachenbülach, Schulhausstrasse 1, 8184 Bachenbülach, einzureichen.
Wählbar ist jede in Bachenbülach stimmberechtigte Person. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in Bachenbülach unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlags müssen eigenhändig mit Namen und Vornamen unterschreiben, zusätzlich anzugeben sind Geburtsjahr und Adresse. Die vorgeschlagene Kandidatin oder der vorgeschlagene Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und genauer Adresse bezeichnet werden. Jede Person kann pro Behörde nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert der Nachfrist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die Formulare „Wahlvorschlag“ können bei der Einwohnerkontrolle bezogen werden und stehen hier zur Verfügung:
Anleitung Einreichung Wahlvorschlag [pdf, 118 KB]
Wahlvorschlag Gemeinderat 2026-2030 (Formular) [pdf, 155 KB]
Wahlvorschlag Schulpflege 2026-2030 (Formular) [pdf, 147 KB]
Wahlvorschlag Sozialkommission 2026-2030 (Formular) [pdf, 147 KB]
Wahlvorschlag RPK 2026-2030 (Formular) [pdf, 151 KB]
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Bachenbülach