Genehmigung Anpassung Bau- und Niveaulinien
Anpassung Baulininen Bächliwis und Hinterroos / Einmündung Länggenstrasse
Angaben zum Inhalt
Die mit Beschluss Nr. 45 des Gemeinderates Bachenbülach vom 29. April 2025 beschlossene Aufhebung und Neufestsetzung der Verkehrsbaulinien RRB Nr. 4828/1966 und RRB Nr. 1551/1967 im Einmündungsbereich der Strasse Bächliwis bzw. der Strasse Hinterroos in die Länggenstrasse wurde gemäss den eingereichten Akten durch die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich genehmigt.
Beschluss-/Verfügungsnummer: 8606/2025
Beschluss-/Verfügungsdatum: 8. Juli 2025
Angaben zur Auflage
Die Unterlagen liegen vom 17. Juli 2025 bis 16. August 2025 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Bachenbülach, Abteilung Bau und Infrastruktur, Schulhausstrasse 1, 8184 Bachenbülach während der ordentlichen Öffnungszeiten (Sommeröffnungszeiten beachten) zur Einsicht auf.
Rechtliche Hinweise
Gegen den Gemeinderatsbeschluss sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Volkswirtschaftsdirektion zur Baulinienrevision kann während der Auflagefrist (30 Tage, vom 17. Juli 2025 - 16. August 2025) schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.