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Stille Wahl von Romy Bachmann als Gemeinderätin

Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates Bachenbülach für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

Das Wahlverfahren erfolgte nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO) und des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR). Der Gemeinderat publizierte am 12. September 2024 die Wahlanordnung für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates. Nach Ablauf der zweiten Frist waren die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss Artikel 8 GO und § 54 GPR erfüllt.

Der Gemeinderat erklärte mit Beschluss vom 26. November 2024 folgende Person in stiller Wahl als Mitglied des Gemeinderates, Rest der Amtsdauer 2022-2026, als gewählt:

Bachmann Romy, 1985, Lehrperson Sek 1, Gätterli 8

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, eingereicht werden. Der Rekurs muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Bachenbülach