Publikation des provisorischen Wahlvorschlags
Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates Bachenbülach für den Rest der Amtsdauer 2022-2026
Der Gemeinderat publizierte am 12. September 2024 die Wahlanordnung für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates. Innert der Frist von 40 Tagen wurde folgender Wahlvorschlag eingereicht:
Bachmann Romy, 1985, Lehrperson Sek 1, Gätterli 8
Gestützt auf § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird hiermit eine zweite Frist von 7 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, gesetzt, innert welcher der eingereichte Wahlvorschlag geändert oder zurückgezogen werden kann oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden können.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten von Bachenbülach unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Das Formular „Wahlvorschlag“ kann von der Gemeinde-Website heruntergeladen oder bei der Einwohnerkontrolle angefordert werden.
Wahlvorschlag Ersatzwahl 1 Mitglied Gemeinderat (Formular) [pdf, 123 KB]
Sind die Voraussetzungen gemäss GPR für eine stille Wahl erfüllt, erfolgt diese durch den Gemeinderat. Andernfalls findet eine Urnenwahl am 9. Februar 2025 statt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Bachenbülach