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Wahlanordnung

Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates Bachenbülach für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

Für den zurückgetretenen Ravi Prakash, Mitglied des Gemeinderates, ist für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 eine Ersatzwahl durchzuführen. Diese erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Gemeindeordnung (GO).

Wählbar ist jede in Bachenbülach stimmberechtigte Person. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten von Bachenbülach unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Das Formular „Wahlvorschlag“ kann ab heute von der Gemeinde-Website heruntergeladen oder bei der Einwohnerkontrolle angefordert werden.

Wahlvorschläge sind innert der gesetzlichen Frist von 40 Tagen, das heisst bis am 22. Oktober 2024, dem Gemeinderat Bachenbülach einzureichen. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer Nachfrist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge von der erstunterzeichnenden Person geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Bachenbülach

Unterlagen

Wahlvorschlag Ersatzwahl 1 Mitglied Gemeinderat (Formular) [pdf, 123 KB]
Anleitung Einreichung Wahlvorschläge für Ersatzwahl Mitglieds Gemeinderat für Rest Amtsdauer 2022-2026 [pdf, 114 KB]