Urnenabstimmung «Teilrevision der Gemeindeordnung (Einzelinitiative von René Panholzer)» am 3. März 2024
Der Gemeinderat ordnet auf den 3. März 2024 eine Urnenabstimmung über die erwähnte Vorlage an.
Den Stimmberechtigten wird folgende Frage zur Beantwortung vorgelegt:
Stimmen Sie der Einzelinitiative von René Panholzer zur Teilrevision der Gemeindeordnung zu?
Nachstehend finden Sie den beleuchtenden Bericht zum Geschäft:
Beleuchtender Bericht «Teilrevision der Gemeindeordnung (Einzelinitiative von René Panholzer)».pdf [pdf, 929 KB]
Die derzeit gültige Gemeindeordnung finden Sie hier:
Gemeindeordnung 2020 [pdf, 350 KB]
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Gemeinderat Bachenbülach