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Sozialversicherung

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zuständig für Zusatzleistungen zur AHV/IV ist ab 1. April 2017 die SVA Zürich. Weiterhin besteht bei der Gemeindeverwaltung eine Anlaufstelle für die Entgegennahme von Gesuchen, die Prüfung der Unterlagen und die Weiterleitung an die SVA Zürich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV wie Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsart und Beispiele dazu finden Sie auf der Internetseite des Fachverband Zusatzleistungen des Kantons Zürich.
 

AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist die Anlauf-und Auskunftsstelle in allen Belangen der AHV/IV.

Funktion

Sämtliche Formulare und Merkblätter bezüglich Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung können hier bezogen werden. Sie nimmt Leistungsgesuche betreffend Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten, Kinderzulagen, Erwerbsersatz bei Militärdienst und Zivilschutz etc. entgegen. Bei Bedarf unterstützen die Mitarbeitenden beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammentragen der notwendigen Unterlagen. Sie leiten diese auch an die richtigen Stellen weiter.

Weitere Informationen

Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter zur AHV-Zweigstelle finden Sie auch auf der Internetseite der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.