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Wahlanordnung

Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege Bachenbülach für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

Für die zurückgetretene Renata Berni, Mitglied der Schulpflege, ist für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 eine Ersatzwahl durchzuführen. Diese erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Gemeindeordnung (GO).

Wählbar ist jede in Bachenbülach stimmberechtigte Person. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten von Bachenbülach unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Das Formular „Wahlvorschlag“ kann bei der Einwohnerkontrolle in Papierform bezogen werden und steht Ihnen hier elektronisch zur Verfügung:
Formular Wahlvorschlag [pdf, 123 KB]

Wahlvorschläge sind innert der gesetzlichen Frist von 40 Tagen, das heisst bis am 30. Mai 2023, dem Gemeinderat Bachenbülach einzureichen. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffent­licht. Innert einer Nachfrist von 7 Tagen, von der Publikation an ge­rechnet, können die Vorschläge von der erstunterzeichnenden Person geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechts­rekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, er­hoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

20. April 2023,
Gemeinderat Bachenbülach

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