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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Informieren Sie sich in der neusten Ausgabe des Mosaiks über das aktuelle Geschehen in Bachenbülach.

Die aktuellste Ausgabe des Mosaiks ist online verfügbar. 
Mosaik April / Mai 2023 [pdf, 16.4 MB]

 

Totalrevision Rabattreglement für familienergänzende Betreuung

Am 13. Juni 2022 genehmigte die Gemeindeversammlung die Teilrevision der Rabattverordnung (RaVO). Die RaVO regelt die Unterstützung von erwerbstätigen Erziehungsberechtigten für die familienergänzende Betreuung ihrer Kinder durch die Gemeinde. Die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung müssen in einem Reglement (Rabattreglement, RaR) geregelt werden. 

Anlässlich der Teilrevision der RaVO sowie aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wurde eine Totalrevision des Rabattreglements notwendig. An seiner Sitzung vom 17. Januar 2023 genehmigte der Gemeinderat das totalrevidierte Rabattreglement. Das neue Reglement ist auf die RaVO abgestimmt, wurde auf die wesentlichen Punkte reduziert, bisher nicht klar festgehaltene Handhabungen wurden integriert und neue materielle Bestimmungen wurden ergänzt.

Die RaVO und das RaR sind im Online-Schalter auf www.bachenbuelach.ch abrufbar.

 

Reorganisation Werkbetrieb, Wasserversorgung und Hausdienst

Der Gemeinderat überprüfte die Organisation des Werkbetriebs, der Wasserversorgung wie auch des Hausdienstes der Gemeinde Bachenbülach und nahm folgende Anpassungen vor:

Werkbetrieb, Wasserversorgung
Im operativen Bereich des Werkbetriebs und der Wasserversorgung stand bisher ein Stellenetat von 140% zur Verfügung. Beat Meier arbeitet seit 19 Jahren als Brunnen- und Werkmeister für die Gemeinde und hatte zuletzt einen Beschäftigungsgrad von 60%. Thomas Fuchs trat 2015 mit einem Beschäftigungsgrad von 80% als Werkangestellter in den Dienst der Gemeinde. Vor 2015 betrug der Stellenetat im Werkbetrieb und der Wasserversorgung während vieler Jahre 160%.

Die Organisationsüberprüfung zeigte, dass einerseits für die beiden Mitarbeitenden eine Neuverteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten angebracht ist, andererseits eine leichte Erhöhung des Stellenetats unumgänglich ist.

Der Gemeindeschreiber befragte verschiedene Gemeinden in der Umgebung zu deren Stellenetat im Werkbetrieb und der Wasserversorgung. Obwohl die einzelnen Gemeinden resp. Betriebe aufgrund der unterschiedlichen Funktions- und Aufgabenbereiche oder auch der Länge der kommunalen Strassennetze nicht 1:1 miteinander vergleichbar sind, zeigte sich doch, dass der Stellenetat in Bachenbülach tief angesetzt ist.

Zudem sind in den letzten Jahren für den Werkbetrieb diverse neue Aufgaben hinzugekommen. Dazu gehören zum Beispiel der Unterhalt von zwei zusätzlichen Bushaltestellen, die Pflege von 22 Baumgruben an der Graben- und Weiacherstrasse, die Pflege des Aussenraums beim Haupteingang der Parkallee, die Betreuung der Hundekotkasten (wird teilweise extern erledigt), der Unterhalt des Jugend- und Begegnungsplatzes sowie von mehreren Feuerstellen. Ein kurzfristiger Ausblick in die Zukunft zeigt auf, dass der Umfang der Aufgaben noch weiter steigen wird. Als Beispiel dafür können das bevorstehende starke Bevölkerungswachstum oder die Umsetzung des öffentlichen Aussenraums an der Grabenstrasse im Bereich Rietbachcenter und Coop, mit weiteren Baumgruben und zu unterhaltenden Flächen, genannt werden.

Mit Beschluss vom 7. Februar 2023 genehmigte der Gemeinderat folgende Reorganisation:

Per 1. März 2023 wurde der Stellenetat im Werkbetrieb und der Wasserversorgung von 140% auf 155% um gesamthaft 15% erhöht. Auf Wunsch des Brunnen- und Werkmeisters wurde dessen Beschäftigungsgrad von 60% auf 55% gesenkt. Der Beschäftigungsgrad des Werkmitarbeiters wurde von 80% auf 100% erhöht. Mit der Neuverteilung des Stellenetats und der damit verbundenen Neuverteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten wurde beschlossen, dass Beat Meier die Funktion des Brunnenmeisters weiterhin übernimmt, die Verantwortung für den Werkbetrieb jedoch an Thomas Fuchs, somit neuer Werkmeister, übergibt.

Hausdienst
Mit der Einführung der Einheitsgemeinde per 1. Juli 2022 wurde das Hauswartpersonal der Schule gemäss Organisationsreglement Gemeinderat und Gemeindeverwaltung (ORGG) der Abteilung Bau und Infrastruktur angegliedert und der Bereichsleiterin Liegenschaften unterstellt. Neu bilden die Hauswarts- und Reinigungsteams Schule und Gemeinde ein gemeinsames Team Hauswartung. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Hauswarte und Reinigungsfachleute wurden bisher unverändert beibehalten.

Aufgrund einer Kündigung per Ende März 2023 wurde der gesamte Hauswartbereich auf vorhandene Synergien und mögliches Optimierungspotential geprüft. Ziel war, den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der vakanten Stelle der neuen Ausgangslage anzupassen und die Stelle möglichst gewinnbringend für das gesamte Hauswartteam besetzen zu können.

Aufgrund dieser Überprüfung zeigte sich, dass sowohl bei der Schule wie auch der Gemeinde diverse Aufträge mangels Kapazität extern vergeben werden, die grundsätzlich intern erledigt werden könnten. Diese entsprechen einem ungefähren Beschäftigungsgrad von 20%. Vorausschauend hielt der Gemeinderat zudem fest, dass in Bezug auf die Arbeits- und Betriebssicherheit neue Aufgaben auf die Hauswartung zukommen werden. Die Sicherheitsanforderungen für Schul- und Gemeindeliegenschaften wie auch für Spiel- und Aussenplätze im öffentlichen Raum sind gestiegen. Die zusätzlichen Kontroll- und Unterhaltsarbeiten wird der Hausdienst übernehmen. Abschliessend wurde festgestellt, dass mit der heutigen Organisation des Hausdienstes sowohl für den Hauswart Schule wie auch den Hauswart Zentrum keine Stellvertretungslösung besteht. Bei längeren Abwesenheiten sowie für dringliche Aufgaben und Notfälle sollten sich die beiden Hauswarte gegenseitig stellvertreten können. Dies ist mit dem bestehenden Stellenetat nicht möglich. Um die Stellvertretung wahrnehmen zu können, muss den Hauswarten ein gewisses Pensum gewährt werden, das für den gegenseitigen Austausch und die gegenseitige Unterstützung in den Schul- und Gemeindeliegenschaften zur Verfügung steht. Die Übernahme der Stellvertretung setzt voraus, dass beide Hauswarte sich mit den wichtigsten Räumen und Installationen allen Liegenschaften auskennen (Technik, Heizung, Sonderinstallationen Mehrzweckhalle / Aula / Turnhallen, etc.).

In diesem Kontext bewilligte der Gemeinderat eine Erhöhung des Stellenetats im Hausdienst von 520% auf 540%. Dies mit der Vorgabe, dass die Umverteilung der Aufgaben von externen Dienstleistern zu internem Personal sich gesamthaft kostenneutral auf die Gesamtaufwendungen auswirkt.

 

Schulraumentwicklung

Seit Beginn der Einheitsgemeinde am 1. Juli 2022 ist die Abteilung Bau und Infrastruktur für die Liegenschaften der ehemaligen Primarschulgemeinde zuständig. In Sachen Schulraumplanung setzte der Gemeinderat im September 2022 eine Projektorganisation fest und erteilte dem Projektteam den Projektauftrag.

Steigende Schülerzahlen
Die Primarschulpflege genehmigte im Januar 2023 die Stellenplanung sowie die Klassenabteilungsbildung für das Schuljahr 2023/24. Die Entscheide basieren auf den Vollzeiteinheiten, die das kantonale Volksschulamt den Schulen kurz vor Weihnachten 2022 zuteilte.

Basierend auf der Zuteilung des Volksschulamts und der erwarteten Anzahl Schülerinnen und Schüler beschloss die Schulpflege, ab kommendem Schuljahr eine zusätzliche erste Kindergartenklasse als Halbklasse einzuführen. Ab dem Schuljahr 2024/2025 soll dann der neu geschaffene 5. Kindergarten zu einem vollwertigen Kindergarten mit zwei Kindergarten-Jahrgängen werden.

Sofortmassnahmen zur Schaffung von Schulraum
Mit der heutigen Nutzung der Schulliegenschaften bestehen keine freien Räumlichkeiten für die Schaffung eines 5. Kindergartens. Abklärungen der Projektleiterin Schulraumentwicklung haben ergeben, dass sich die Räumlichkeiten im Untergeschoss des Schultrakts C aufgrund der Lage gut für die Nutzung eines Kindergartens eignen und mit überschaubarem baulichem Aufwand eingerichtet werden können. Heute befinden sich dort die Schulverwaltung, die Schulleitung und ein Besprechungsraum.

Mit der Umnutzung des Trakts C müssen für die Schulverwaltung und die Schulleitung neue Büroräumlichkeiten eingerichtet werden. Dazu eignet sich die ehemalige Abwartswohnung im Trakt F. Diese steht seit längerem leer und wird teilweise für den Musikunterricht genutzt.

Mit Beschluss vom 7. Februar 2023 stimmte der Gemeinderat den Sofortmassnahmen „Schaffung 5. Kindergarten im Trakt C“ sowie „Einrichtung der Schulverwaltung und Schulleitung in der ehemaligen Abwartswohnung im Trakt F“ mit einem Kredit von Fr. 105‘000 zulasten der Investitionsrechnung 2023 zu.

Prognose der längerfristigen Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen
Im Sommer 2022 wurde der zukünftige Schulraumbedarf quantitativ ermittelt. Die Bedarfsanalyse erfolgte unter Berücksichtigung der Schülerprognose wie auch der baulichen Entwicklung von Bachenbülach.

Aus der genannten Bedarfsanalyse geht hervor, dass bei einem mittleren Szenario die Schülerzahlen in den nächsten Jahren stetig steigen. Für das Schuljahr 2031/2032 wird mit 18 Primarschul- und 6 Kindergartenklassen gerechnet. Die heutigen Schulliegenschaften verfügen nur über Schulraum für 12 Primarschul- sowie 4 Kindergartenklassen. Zudem sind gewisse der bestehenden Liegenschaften sanierungsbedürftig.

Mittelfristige Massnahmen zur Schaffung von Schulraum
Der Projektsteuerungsausschuss (PSA) des Projekts «Schulraumentwicklung» beschäftigte sich intensiv mit Fragen und möglichen Massnahmen zur Deckung des dringend nötigen, zusätzlichen Schulraums. Nach Analyse der Bedarfs- und Entwicklungszahlen und dem ausgewiesenen Sanierungsbedarf der bestehenden Schulgebäude Trakt D und E gelangte der PSA zur Erkenntnis, dass die Gemeinde nicht um rasch realisierbare Lösungen zur Erweiterung des Schulraums herumkommt. Dabei muss zur Kenntnis genommen werden, dass die Planung, Bewilligung und Erstellung eines konventionellen Erweiterungsbaus mehrere Jahre in Anspruch nimmt.

Für eine schnelle Schaffung von zusätzlichem Schulraum bestehen nur wenige Lösungen, die sinnvoll nutzbar, kosteneffizient und, im Falle der Schule Bachenbülach, bis ca. Sommer 2024 umsetzbar sind. Der PSA hat folgende Optionen geprüft:

  • Minimalistischer Containerbau (knappe Platzverhältnisse, einfachster Standard), als klassischer Provisoriumsbau, welcher nach einer gewissen Nutzungszeit wieder abgerissen wird
  • Einfacher Modulbau (bspw. mit Aussenerschliessung)
  • Modulbau mit mittlerem bis gutem Ausbaustandard, als definitiver Klassentrakt

Nach intensiver Beratung kam der PSA zum Schluss, dass die nachhaltigste Variante, um den zusätzlichen Schulraumbedarf abzudecken, die Modulbauweise mit gutem Ausbaustandard darstellt. Bei einer solchen müssen, im Vergleich zu einem individuellen Massivbau, in Sachen Langlebigkeit und Ausbaustandard nur wenige Abstriche gemacht werden. Ein qualitativ guter Modulbau hat eine vergleichbare Funktionsdauer wie ein individueller Massivbau, wodurch die Planungs- und Baukosten eine langfristige Investition darstellen. Ein Provisorium mittels halbwertiger Containerbauweise muss spätestens nach ca. 10 Jahren rückgebaut und somit auch die Investitionskosten vollständig abgeschrieben werden.

Planungs- und Architekturleistungen
Die Planungsarbeiten, die Ausschreibung inkl. der öffentlichen Submission sowie die Begleitung der Realisierung des Modulbaus soll von einem Architekturbüro übernommen werden. Im Dezember 2022 wurden dafür vier Architekturbüros für die Einreichung einer Honorarofferte angefragt. Der PSA behandelte und analysierte die Offerten an seiner im Januar 2023 und empfahl dem Gemeinderat, den Auftrag an die zfp architektur ag aus Bülach zu erteilen. Die Gemeinde Bachenbülach hat bereits beim Gemeindehausanbau mit diesem Büro zusammengearbeitet und sehr gute Erfahrungen gemacht. Zudem handelte es sich um das finanziell attraktivste Angebot.

Die Planungsarbeiten für den Modulbau müssen mit Hochdruck angegangen werden. Der PSA soll die Planungsarbeiten als Baukommission begleiten. Das Projekt und ein Kostenvoranschlag sollen im Sommer 2023 als Grundlage für eine Urnenabstimmung vorliegen.

Entscheid des Gemeinderates
In einem ersten Schritt kann der unmittelbare Bedarf an Klassenzimmern mittels Modulbau rasch, nachhaltig und kosteneffizient gedeckt werden. Zusätzlich bietet der Modulbau genug Ersatzschulraum während der etappenweisen Sanierung der bestehenden Schulgebäude Trakt D und Trakt E. Die grossen Vorteile eines Modulbaus gegenüber einem konventionellen Bau sind einerseits die durch standardisierte Module geringeren Kosten und die Schnelligkeit in der Planung und Realisierung.

Mit Beschluss vom 28. Februar 2023 erteilte der Gemeinderat den Auftrag für die benötigten Architekturleistungen im Zusammenhang mit dem Modulbau der Firma zfp Architektur AG aus Bülach und bewilligt dafür einen Kredit von Fr. 75‘000 zu Lasten der Investitionsrechnung 2023.


Bachenbülach, April 2023
Gemeinderat
 

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