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Allgemeines Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Bachenbülach

Aufgrund der herrschenden Trockenheit besteht derzeit eine hohe Brandgefahr. Der Gemeinderat hat die Gefahrensituation überprüft und erlässt per 28. Juli 2022, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf ein allgemeines Feuerverbot.

Nicht nur im Wald, sondern auch auf Getreidefeldern, in Wiesen, Hecken und Böschungen herrscht grosse Trockenheit. Die Wetterprognose sagt zudem weiterhin heisses und trockenes Wetter voraus, was die Situation weiter verschärfen wird. Bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen. Abgesehen von vereinzelten Gewittern, sind keine Niederschläge angezeigt. Die genannten Umstände veranlassten den Gemeinderat aus Sicherheitsgründen, für das gesamte Gemeindegebiet ein allgemeines Feuerverbot zu erlassen.

Das allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:

  • keine offenen Feuer im Freien (inkl. Gärten, Balkone, Grillplätze);
  • kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz und Holzkohle betrieben werden;
  • kein Abbrennen von Feuerwerk;
  • das Grillieren mit Gas und Elektrogrills ist erlaubt, es ist jedoch grösste Vorsicht geboten und geeignete Sicherheitsvorkehrungen müssen getroffen werden.

Das allgemeine Feuerverbot gilt ab 28. Juli 2022, 12.00 Uhr bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

Aufgrund des Feuerverbots wird die diesjährige Bundesfeier leider ohne Höhenfeuer und Fackelzug stattfinden. 

Gemeinderat

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