Navigieren bei der Schule Bachenbülach

Sonntagsverkauf

Die Gemeinden im Kanton Zürich können pro Jahr maximal vier Sonntage für das ganze Gemeindegebiet bestimmen, an denen die Verkaufsgeschäfte Arbeitnehmende bewilligungsfrei beschäftigen dürfen (§ 5 Abs. 3 Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz, RLG).  Die verkaufsoffenen Sonntage gelten nur für Detailhandelsbetriebe.

Hohe Feiertage (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachten) dürfen nicht als verkaufsoffene Sonntage bezeichnet werden (§ 5 Abs. 3 RLG). Gemäss der kantonalen Vollzugspraxis dürfen auch die folgenden Feiertage nicht als verkaufsoffene Sonntage bezeichnet werden; 1. Januar, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 26. Dezember.

Die nächsten Verkaufssonntage für Bachenbülach sind festgesetzt auf:

Sonntag, 24. März 2024
Sonntag, 22. Dezember 2024

Alle gemeldeten Verkaufssonntage werden auf der Website des Kantons aufgeschaltet und laufend aktualisiert.