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Heirat / eingetragene Partnerschaft

Im Jahr der Heirat erfolgt die Besteuerung für das gesamte Jahr gemeinsam. Sie erhalten im Heiratsjahr automatisch eine neue, gemeinsame Zahlungsempfehlung mit dem Verheiratetentarif und eine gemeinsame Steuererklärung.

Die Besteuerung bei der eingetragenen Partnerschaft erfolgt im Jahr der Eintragung für das gesamte Jahr wie bei der Heirat gemeinsam. Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe hat keine steuerlichen Auswirkungen, da bereits eine gemeinsame Besteuerung besteht.

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