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Trennung, Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

Bei Trennung, Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft im Verlauf einer Steuerperiode werden die Ehegatten resp. die Partner und Partnerinnen rückwirkend ab dem 1. Januar dieser Steuerperiode getrennt besteuert und haben entsprechend je eine separate Steuererklärung einzureichen.

Zahlungen, die bis zum Datum der Trennung, Scheidung oder Auflösung an die gemeinsame für das Ehepaar resp. für die Partner und Partnerinnen ausgestellte Steuerrechnung geleistet wurden, werden gemäss § 180 StG bis zum Datum der Trennung beiden Ehegatten resp. Partner und Partnerinnen je zur Hälfte gutgeschrieben.

Falls das Ehepaar resp. die Partner und Partnerinnen eine andere Aufteilung der Zahlungen wünschen, benötigen wir eine schriftliche Mitteilung, welche von beiden Steuerpflichtigen unterzeichnet sein muss.