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Waffenerwerbsschein

Wer eine Waffe (Art. 4 Waffengesetz) erwerben will, braucht einen Waffenerwerbsschein. 

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Gesuch, Original unterzeichnet
  • Strafregisterauzug im Original (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Niederlassungsbewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises
  • Für Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitzes- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des / der wesentlichen Waffenbestanteils/e berechtigt sind
  • Ausgefüllter Fragebogen zum Waffenerwerbsgesuch

Weitere Informationen zum Waffenerwerbsschein können Sie ausserdem der Homepage des Bundesamtes für Polizei entnehmen.

Für Ausnahmebewilligungen ist die Kantonspolizei zuständig
Kantonspolizei Zürich
Fachgruppe Waffen/Sprengstoffe
Tel. 058 648 35 40
waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch

Preis: Fr. 50