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Juristische Personen

Im Bereich der juristischen Personen (AG, GmbH, Kommanditaktiengesellschaft, Verein und Genossenschaft) verfügt das Gemeindesteueramt über keine Kompetenzen. Die Zuständigkeit liegt beim Kantonalen Steueramt Zürich. Das Gemeindesteueramt ist lediglich für den Versand der Steuerrechnungen der Staats- und Gemeindesteuern sowie für das Inkasso zuständig.