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Zuzug

Zuzug aus der Schweiz

Bei einem Wohnsitzwechsel in der Schweiz haben Sie die Steuern für das ganze Jahr in demjenigen Kanton resp. in derjenigen Gemeinde zu bezahlen, in welchem sie am 31. Dezember wohnhaft sind.

Bezahlte Steuern des früheren Wohnsitzkantons resp. der früheren Wohnsitzgemeinde müssen zurückbezahlt werden. Eine Aufteilung auf verschiedene Kantone resp. Gemeinden findet nur statt, wenn wirtschaftliche Verhältnisse (z.B. Betriebsstätte oder Liegenschaftenbesitz) in mehreren Kantonen bestehen.

Zuzug aus dem Ausland

Die Steuerpflicht in Bachenbülach beginnt mit dem Zuzugsdatum. Sofern Sie am 31. Dezember noch in Bachenbülach wohnhaft sind, erhalten Sie im Frühjahr des Folgejahres eine Steuererklärung. Sie sind ab dem Zuzug aus dem Ausland in Bachebülach steuerpflichtig und deklarieren in Ihrer Steuererklärung sämtliche Einkünfte, die Sie nach dem Zuzug erzielt haben.