Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sie noch minderjährig sind, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. Für unsere Gemeinde ist die KESB Bülach Nord zuständig.
Kontakt
KESB Bülach Nord
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Allmendstrasse 6
8180 Bülach
Tel. 044 863 15 10
Fax: 044 863 15 39
kesb-nord@buelach.ch
www.kesb-zh.ch/buelach-nord
Öffnungszeiten
Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
---|---|---|
Montag, Dienstag und Mittwoch | 08.00 bis 12.00 Uhr | 14.00 bis 17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 bis 12.00 Uhr | 14.00 bis 18.30 Uhr |
Freitag | 08.00 bis 14.00 Uhr durchgehend |
Individuelle Beratungszeiten können jederzeit vereinbart werden.