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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sie noch minderjährig sind, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. Für unsere Gemeinde ist die KESB Bülach Nord zuständig.

Kontakt

KESB Bülach Nord
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Allmendstrasse 6
8180 Bülach

Tel. 044 863 15 10
Fax: 044 863 15 39
kesb-nord@buelach.ch
www.kesb-zh.ch/buelach-nord

Öffnungszeiten

Wochentag Vormittag Nachmittag
Montag, Dienstag und Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.30 Uhr
Freitag 08.00 bis 14.00 Uhr  durchgehend

Individuelle Beratungszeiten können jederzeit vereinbart werden.

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